Ansprechpartnerin:
Stefanie Löffler
Mobil: 0171 - 280 4412
Mail: s.loeffler@landkreis-neunkirchen.schule
Öffnungszeiten Schulbuchausleihe:
dienstags von 08:00 bis 13:00 Uhr
donnertsgas von 08:00 bis 13:00 Uhr
Informationen zur Schulbuchausleihe
Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich bereits wissen, bieten die saarländischen Schulen den Eltern an, Schulbücher gegen Entgelt auszuleihen. Dieses System der entgeltlichen Schulbuchausleihe entlastet die Eltern finanziell und versorgt die Schüler/-innen mit den erforderlichen Schulbüchern. Damit Sie problemlos an der Schulbuchausleihe teilnehmen können, möchte ich Ihnen die wichtigsten Informationen an die Hand geben:
Wer kann an der Ausleihe teilnehmen?
Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Alle Schüler/-innen an saarländischen Schulen mit Ausnahme der Berufsschule können – unabhängig vom Wohnort – teilnehmen. Zur Teilnahme ist für jedes Schuljahr eine neue Anmeldung erforderlich. Wer an der Ausleihe nicht teilnimmt, muss alle Schulbücher selbst beschaffen.
Wie kann man sich anmelden?
Das Anmeldeformular erhalten Sie von der Schule, die Ihr Kind im nächsten Schuljahr besuchen wird. Im Rahmen der Anmeldung erhalten Sie auch Informationen dazu, bis wann und wie das Leihentgelt zu zahlen ist.
Welche Bücher werden ausgeliehen?
Wer zum ersten Mal an der Ausleihe teilnimmt, erhält alle Bücher, die für das neue Schuljahr benötigt werden.
Wer im laufenden Schuljahr bereits an der Ausleihe teilgenommen hat und auch im nächsten Schuljahr wieder teilnimmt, kann über die Sommerferien diejenigen Bücher behalten, mit denen im nächsten Schuljahr weitergearbeitet wird. Zusätzlich erhält er/sie zu Beginn des neuen Schuljahres ein „Paket“, das die Bücher enthält, die darüber hinaus für das neue Schuljahr benötigt werden, inklusive Arbeitshefte und Lektüren. Die Ausleihe erfolgt auch weiterhin nur im Paket, einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden.
Wer im laufenden Schuljahr an der Ausleihe teilgenommen hat und im nächsten Schuljahr nicht mehr teilnehmen will, muss alle ausgeliehenen Bücher außer Arbeitsheften und Lektüren zurückgeben.
Darf man die ausgeliehenen Bücher bearbeiten?
Nur in Arbeitsheften und Lektüren dürfen Eintragungen, Markierungen, Unterstreichungen usw. vorgenommen werden. Alle anderen Bücher dürfen nicht bearbeitet werden.
Was kostet die Teilnahme an der Schulbuchausleihe?
Für jede allgemeinbildende Schule wird ein eigenes Leihentgelt festgelegt. Die Höhe des Leihentgelts hängt davon ab, welche Bücher an der jeweiligen Schule angeschafft werden.
Wer wird vom Leihentgelt freigestellt?
Das Land übernimmt das Leihentgelt für Schüler/-innen,
– die in Heimen (SGB VIII/SGB XII) oder in Familienpflege (SGB VIII) untergebracht sind,
– die Waisenrente oder Waisengeld erhalten,
– die zur Bedarfsgemeinschaft von Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
oder von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII gehören,
– die oder deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind,
– die im Haushalt von Empfängerinnen/Empfängern des Kinderzuschlags (§ 6 a des Bundeskindergeldgesetzes) leben,
– die zum Haushalt von Wohngeldempfängern/-empfängerinnen gehören.
Schüler/-innen der Förderschulen und Integrationsschüler/-innen (1) können ebenfalls kostenlos ausleihen.
Wie funktioniert die Freistellung vom Leihentgelt?
Den „Antrag zur Freistellung vom Leihentgelt“ erhalten die Schüler/-innen gleichzeitig mit dem Anmeldeformular zur entgeltlichen Schulbuchausleihe von ihrer Schule. Um an dieser Ausleihe unentgeltlich teilzunehmen, sollte der Antrag möglichst frühzeitig beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. (Einzelheiten hierzu sind im Anmeldeformular zur Ausleihe sowie im Antrag zur Freistellung enthalten.)
Schüler/-innen der Förderschulen und Integrationsschüler/-innen brauchen keinen Antrag auf Freistellung vom Leihentgelt zu stellen.
Welche Verpflichtungen bestehen?
– Wer die Schulbücher ausleihen will, muss sich rechtzeitig dazu anmelden und auch rechtzeitig das Leihentgelt bezahlen oder die
Freistellung vom Leihentgelt beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.
– Wer von der Zahlung des Leihentgelts freigestellt ist, muss die Bescheinigung, die er vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten hat,
umgehend in der Schule vorlegen.
– Unmittelbar nach der Aushändigung sind die geliehenen Schulbücher zu überprüfen. Beschädigungen müssen sofort gemeldet werden.
– Ausgeliehene Bücher (außer Arbeitshefte und Lektüren) müssen mit einem Schutzumschlag eingebunden werden, der sich leicht und
ohne die Bücher zu beschädigen entfernen lässt.
– Alle Teilnehmer/-innen an der Ausleihe müssen darauf achten, dass die ausgeliehenen Schulbücher pfleglich behandelt werden.
– Ausgeliehene Bücher müssen zum Schuljahresende oder beim Verlassen der Schule in angemessenem Zustand zurückgegeben werden.
– Gehen ausgeliehene Schulbücher verloren oder werden sie beschädigt, sodass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die
Erziehungsberechtigten zum Schadensersatz verpflichtet.
Wenn Sie noch Fragen haben, …
… wenden Sie sich bitte an die Lehrer/-innen oder die Schulbuchkoordinatorin/den Schulbuchkoordinator Ihrer Schule. Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.saarland.de/leihenundlernensaar.htm.
Ich lade Sie ein, an der Schulbuchausleihe teilzunehmen.
(1) in Schulen der Regelform gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des Schulordnungsgesetzes unterrichtete Schüler/-innen mit
sonderpädagogischem Förderungsbedarf