Häufige Fragen
Mein Kind kann aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule kommen. Was tun?keyboard_arrow_up
Bitte noch am gleichen Tag bis 12:00 Uhr im Sekreteriat anrufen. Telefon: 06881 - 96 21 27
Spätestens am dritten Fehltag muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
Mein Kind ist längerfristig erkrankt, was nun?keyboard_arrow_up
Wir benötigen eine schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten.
Bei längerer Erkrankung muss ein schriftliches Attest des Arztes vorgelegt werden.
gamesWas mache ich, wenn mein Kind aus sonstigen Gründen stundenweise abwesend ist, z.B. wegen eines Behördentermins / Arzttermins?keyboard_arrow_up
Das Kind darf die Schule nur mit einer Bescheinigung der Schule verlassen.
Klären Sie bitte die Gründes des Fehlens vorher mit der Klassenleitung ab.
Was ist zu tun, wenn ich für mein Kind eine Unterrichtsbefreiung für einen oder mehrere Tage benötige?keyboard_arrow_up
Bitte beantragen Sie die Unterrichtsbefreiung schriftlich bei der Schulleitung mit einer Begründung.
Der schriftliche Antrag muss 14 Tage vor dem besonderem Anlass gestellt werden.
Ich benötige Beratung / erzieherische Hilfe für mein Kind.keyboard_arrow_up
Wir beraten Sie gerne! Sprechen Sie einfach an: die Schulleitung, die Klassenleitung, die Vertrauenslehrer, die Schoolworkerin oder das Sekretariat. Alle Kontaktinformationen finden Sie hier auf der Schulhomepage.
Wann kann ich mein Kind an der Gemeinschaftsschule Eppelborn anmelden?keyboard_arrow_up
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 dürfen an unserer Schule nur während des offiziellen Anmeldezeitraums angemeldet werden.
Dieser findet für das kommende Schuljahr statt vom: 21.02.2024 – 27.02.2024 (8-13 Uhr)
auch Do. 22.02.2024 (14-18 Uhr)
auch Sa. 24.02.2024 (9-12 Uhr)
Einen Vermerk zum Anmeldezeitraum finden Sie unter der Rubrik "Termine".
Wechsel von anderen Gemeinschaftsschulen oder vom Gymnasium an unsere Schule sind zum Ende jedes Schulhalbjahres, je nach vorhandener Kapazität, möglich.
Welche Abschlüsse kann mein Kind an der Gemeinschaftsschule Eppelborn machen?keyboard_arrow_up
Generell kann ihr Kind jeden Schulabschluss erreichen, den es erzielen möchte. Neben dem Hauptschulabschluss und der Mittleren Reife, besteht auch die Möglichkeit, dass ihr Kind Abitur machen kann. Unsere Schule schickt ihre Oberstufenschüler an das BBZ nach Lebach (Oberstufenverbund), an dem auch Kollegen von der Gemeinschaftsschule Eppelborn unterrichten.
Fragen zur Oberstufe richten Sie bitte an Herrn König (m.koenig@gems-eppelborn.de).
Wie ist die Unterrichtsregelung vor den Ferien? keyboard_arrow_up
Ab dem Schuljahr 2017/2018 ist auch der letzte Schultag vor den Ferien ein voller Schultag, d.h. es sind mindestens 6 Stunden Unterricht.
Ausnahmen:
Erster Schultag: Unterrichtsende nach der 4. Stunde
Ausgabe der Halbjahres- / Jahreszeugnisse: Unterrichtsende nach der 3. Stunde