Liebe Eltern,
hier finden Sie weitere Informationen zur Notbetreuung während der Schulschließung. Das Angebot kann nur für besondere Ausnahmefälle gelten.
Diese können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn
- Ihr Kind maximal 12 Jahre alt ist,
- ein schriftlicher Antrag schnellstmöglich an die Schule übermittelt wird,
- Ihr Kind keine Vorerkrankungen, akuter Infekt, unterdrücktes Immunsystem o.ä. hat,
- Sie in einem Beruf der Daseinsfürsorge/kritischen Infrastruktur beschäftigt sind und keine andere Betreuung möglich ist,
- Sie alleinerziehend und berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist.
Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist erforderlich. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!