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Liebe Eltern,

hier finden Sie weitere Informationen zur Notbetreuung während der Schulschließung. Das Angebot kann nur für besondere Ausnahmefälle gelten.

Diese können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn

  • Ihr Kind maximal 12 Jahre alt ist,
  • ein schriftlicher Antrag schnellstmöglich an die Schule übermittelt wird,
  • Ihr Kind keine Vorerkrankungen, akuter Infekt, unterdrücktes Immunsystem o.ä. hat,
  • Sie in einem Beruf der Daseinsfürsorge/kritischen Infrastruktur beschäftigt sind und keine andere Betreuung möglich ist,
  • Sie alleinerziehend und berufstätig sind und keine andere Betreuung möglich ist.

Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist erforderlich. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!